Kosten- und Preise

Stand 1.10.2017

Kein Vertrag im Internet

Im Internet kommt kein Dienstleistungsvertrag zu Stande, sondern erst nach einem vorbereitenden Revierbesuch und persönlichen Kontakt.

Vorbereitender Revierbesuch

Der vorbereitende Revierbesuch kostet  bei  Dauer bis zu einem Tag 100,00 € .

Naturverjüngung im Buchenaltbestand
Naturverjüngung im Buchenaltbestand
Foto: Dagmar Löffler

Fahrtkosten

In der Regel erfolgt die Anfahrt mit PKW. Dafür sind pro km 0,35 € zu entrichten für die Gesamtstrecke. Dieser Satz gilt auch für Fahrten für die Arbeiten im Revier.

Fahrten im Revier werden nur bei einem gut PKW-befahrbaren Wegenetz durchgeführt.

Bei unzumutbar schlechten Wegen, i.d.R. ohne wassergebundene Decken ( 0-32) oder anderen Erschwernissen stellt der Betrieb ein Betriebsfahrzeug.

 

Arbeitsstunden und Dokumentation

Die Arbeitsstunden in den Projekten werden mit 40,00 € pro Zeitstunde ( 60 Min. ) abgerechnet. Die Stunden werden halbstundengenau dokumentiert. 

Arbeiten zum Flächensatz

Für Arbeiten, die über die Fläche zeitlich kalkulierbar sind (z. B. Auszeichnen von Beständen), wird ein Flächensatz pro Hektar vereinbart.

Abrechnung bei Führung auf Trophäenträger  der Klasse I

Diese Aktivität wird im Einzelfall pauschal vereinbart und nicht nach Stunden abgerechnet. Maßgebend dabei ist auch, ob der Gast eingeladen oder nach der Erlegung zahlungspflichtig ist.

Unabhängig davon fallen Fahrtkosten und Unterkunft und Verpflegung an wie regulär.

Circa 8-jähriger Kronenhirsch
Circa 8-jähriger Kronenhirsch
Foto: Harald Löschner

 

Unterkunft und Verpflegung

Dauert die Arbeit im Revier länger als einen Tag, wird durch den Betrieb eine Unterkunft mit Frühstück gestellt bzw. reviernah angemietet und bezahlt.

Die Unterkunft muss eine Nasszelle und  TV enthalten. Die Mitführung von Hunden muss gestattet sein. W-Lan ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.

Für die Verpflegung tagsüber, sofern diese nicht vom Betrieb gestellt wird, wird eine Verpflegungspauschale  von  40,00 € abgerechnet.

Kleinunternehmerregelung

Bis auf weiteres fällt Mehrwertsteuer nicht an, da gemäß § 19 USTG befreit.

Geltungsbereich

Die Leistungen werden bundesweit angeboten.

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